Für ordentliche Mitglieder in den Chören der Liedertafel Elmshorn beträgt der monatliche Beitrag zurzeit:
im Vorchor: 10,00 Euro
im Kinderchor: 19,00 Euro
im Jugendchor: 19,00 Euro
im ensemble elmshorn: 15,00 Euro
im Gemischten Chor: 13,00 Euro
im Volkslieder-Singkreis: 4,00 Euro
§ 1 Grundlage der Beitragserhebung
(1) Grundlage der Beitragserhebung ist die Satzung der Liedertafel „Schleswig-Holstein“ von 1866 Elmshorn e.V. in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Die Höhe der regulären Beiträge für ordentliche Mitglieder wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
§ 2 Beiträge
(1) Für die Teilnahme an den Leistungen des Vereins ist je Chor ein gesonderter Beitrag zu entrichten.
(2) Die ersten vier Chorproben sind jeweils kostenlos und unverbindlich. Die Interessenten sind in dieser Zeit nicht Mitglied des Vereins.
§ 3 Zahlungsweise und Fälligkeit der Beiträge
(1) Die Mitglieder erteilen der Liedertafel eine Einzugsermächtigung. Die Beiträge werden bei Fälligkeit per Lastschrift eingezogen.
(2) Die Beiträge für ordentliche Mitglieder sind je Kalendervierteljahr zu entrichten. Sie sind fällig am ersten Tag des letzten Monats eines Kalendervierteljahres (1. März, 1. Juni, 1. September, 1. Dezember).
§ 4 Fördernde Mitglieder
(1) Der Beitrag für fördernde Mitglieder wird auf Antrag gewährt, wenn keine Leistungen des Vereins aktiv genutzt werden.
(2) Der Beitrag für fördernde Mitglieder ist ein Jahresbeitrag. Er wird am 1. Juni fällig.
(3) Der Mindestbeitrag für fördernde Mitglieder beträgt 25 Euro pro Jahr.
§ 5 Ausnahmen
(1) In begründeten Ausnahmefällen kann einzelnen Mitgliedern auf Antrag der Beitrag durch Beschluss des Vorstands ermäßigt oder erlassen werden.
(2) Mitglieder sind ggf. für die Zeit des Stimmbruchs von der Beitragszahlung befreit.
(3) Ehrenmitglieder sind generell von der Beitragszahlung befreit.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Ordnung wurde am 23.01.2012 von der Mitgliederversammlung beschlossen. Sie gilt rückwirkend ab 01.01.2012.
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